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Hinweisgebersystem / Ombudsperson

Die Westag AG hat für Ihre Mitarbeiter wie auch Dritte ein externes Hinweisgebersystem zur Meldung erheblicher Rechtsverstöße eingerichtet.

Welche Rechtsverstöße sind erheblich und können über das externe Hinweisgebersystem an die Ombudsperson gemeldet werden?

  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung (z.B. Korruption, Betrug, Untreue, Unterschlagung, etc.)
  • Kartellrechtsverstöße (z.B. Preisabsprachen mit Mitbewerbern)
  • Schwere Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte (z.B. sexuelle Belästigung)
  • Rufschädigende Verstöße gegen die Verhaltensnormen des Unternehmens
  • Vorsätzliche Datenschutzverstöße oder Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen
  • Fälle schwerer Missachtung von internen Regelungen und Arbeitsanweisungen

mit strafrechtlichen Konsequenzen

  • Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zur Prävention von Geldwäsche- und

Terrorismusfinanzierung sowie Sanktions- und Embargoverletzungen

Welche Verstöße werden in Abgrenzung zum Hinweisgebersystem an interne Anlaufstellen weitergeleitet (z.B. Betriebsrat, Personalabteilung, Recht)?

  • Kundenbeschwerden
  • Pauschale Unmutsäußerungen von Beschäftigten oder Dritten ohne strafrechtliche Relevanz
  • Hinweise, die sich auf das Leistungsverhalten von Beschäftigten des Unternehmens beziehen und keine schwerwiegenden Verstöße darstellen

Wer ist die Ombudsperson der Westag AG?

Anika Feger, Rechtsanwältin, Certified Compliance Professional (CCP)
Anschrift: Compliance Law Office, Alfred-Bozi-Straße 12, 33602 Bielefeld
E-Mail: [email protected] 
Telefon: 0521 32930340
Mobil: 0176 23870006

Über die Homepage des Compliance Law Office von Frau Feger können Hinweisgeber auch über ein gesichertes System ohne einen Anruf oder die Angabe einer Mailadresse Hinweise abgeben. Sie erreichen das Hinweisgebersystem über den folgenden Link:

legalandcompliance.de/hinweisgebersystem

Gewährleistung der Anonymität gegenüber Hinweisgebern

Die Ombudsperson unterliegt in vollem Umfang der berufsständischen anwaltlichen Schweigepflicht und ist nicht befugt, Hinweise oder die Identität des Hinweisgebers ohne Zustimmung des Hinweisgebers an das Unternehmen weiterzuleiten.