LA-DIN
Für gefälzte Türblätter (Vorzugsmaße und Sondermaße)
gilt grundsätzlich ein dreiseitiger Fries von 160 mm. Für ungefälzte / stumpfeinschlagende Türblätter(Vorzugsmaße und Sondermaße) gilt grundsätzlich ein dreiseitiger Fries von 147 mm.
Darüber hinaus gilt bei Sonderfriesbreiten, dass ein Mindestfries von 125 mm nicht
unterschritten werden darf.
Vermaßt ist der Lichtauschnitt ohne Glasleisten. Die Verglasung berechnet sich wie folgt:
Feuerschutzgläser:
Scheibenbreite = Lichtausschnittbreite abzüglich 6 mm
Scheibenhöhe = Lichtausschnitthöhe abzüglich 6 mm
Alle anderen Gläser:
Scheibenbreite = Lichtausschnittbreite abzüglich 5 mm
Scheibenhöhe = Lichtausschnitthöhe abzüglich 5 mm
Weitere Informationen über Lichtausschnittmaße erhalten Sie in der DIN 68706 Teil 1.
Der LA-DIN kann optional mit Sprossenrahmen ausgestattet werden.