Grundzüge des Vergütungssystems
Der Aufsichtsrat der Westag AG beschließt auf Vorschlag des Personalausschusses das Vergütungssystem für den Vorstand und die angemessene Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die Vergütungsgrundsätze und -strukturen sind so konzipiert, dass sie genügend Anreize bieten, die Gewinne des Unternehmens nachhaltig zu steigern. Die Einzelheiten der Vergütung der Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag des Personalausschusses vom Aufsichtsrat vertraglich mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied festgelegt. Die monetären Vergütungsanteile enthalten feste und variable Bestandteile. Die festen Bestandteile richten sich nach der Aufgabe des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Die variablen Bestandteile bestimmen sich bei den für die Produktionssparten zuständigen Vorstandsmitgliedern zum einen aus dem Jahresgewinn der jeweiligen Sparte, zum anderen aus dem Jahresgewinn der Gesellschaft. Bei dem für den Zentralbereich verantwortlichen Vorstandsmitglied bemisst sich der variable Bestandteil ausschließlich nach dem Jahresgewinn der Gesellschaft. Dieser ist definiert als Ergebnis vor Körperschaftsteuer, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um die Beträge, die nach Gesetz und Satzung aus dem Jahresüberschuss in die offenen Rücklagen einzustellen sind.
Weiterführende Informationen finden Sie im aktuellen Vergütungsbericht unseres Geschäftsberichts